Was zahlt die GESETZLICHE Krankenkasse?

Kieferorthopädische Behandlungen werden in best. Fällen bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen. 

Dabei werden die Zahn- und Kieferfehlstellungen in 5 Schweregrade eingeteilt, sog. kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). 

Bei Schweregrad 3,4,5 zahlt die Krankenkasse 80% der gesamten kieferorthopädischen Behandlungskosten und Sie 20%.

Schweregrad von 1 & 2 übernimmt die Krankenkasse nicht und muss - bei Behandlungswunsch - privat gezahlt werden. 

Welcher Schweregrad bei Ihnen o. Ihrem Kind vorliegt, ermitteln wir bei der ersten kieferorthopädischen Untersuchung. 

Nach erfolgreichem Abschluss, bekommen Sie die 20% zurückerstattet. 

Sind Geschwister gleichzeitig in Behandlung, zahlt die Krankenkasse 90% für das Geschwisterkind. 

 

Entstehen Zusatzkosten?

Die Krankenkasse zahlt Ihnen die Regelversorgung. Moderne und besonders schonende Techniken werden von der GKV nicht abgedeckt und müssen privat gezahlt werden.

Welche Zusatzkosten für Sie bzw. Kind in Frage kommt, finden wir bei einem gemeinsamen Gespräch heraus.  

Wie bekomme ich das Geld zurücK?

Die Rechnungen, die Sie am Ende des Quartals bekommen, müssen Sie gut aufbewahren.

Nach erfolgreichem Abschluss bekommen Sie eine Abschlussbescheinigung von uns.

Diese und die Rechnungen reichen Sie nach der Behandlungszeit bei Ihrer Krankenkasse  ein. 

Aber: wenn Ihr Kind nicht gut mitmacht, das Geräte nicht anständig trägt, keine gute Mundhygiene betreibt, muss die Behandlung abgebrochen werden. Dann erhalten Sie kein Geld zurück.