In manchen Fällen macht es Sinn eine kieferorthopädische Behandlung bereits in der frühen Kindheit zu beginnen.
Denn ausgeprägte Zahnfehlstellungen können schon im Milch- oder frühem Wechselgebiss entstehen.
Unbehandelt können diese Fehlstellungen z.B. zu Sprachstörungen (Lispeln) oder zu Problemen beim Kauen/Abbeißen führen.
Ebenso könnte die Fehlstellung auf das bleibende Gebiss übertragen werden, z.B. ist vorzeitiger Milchzahnverlust ein Grund für eine Therapie mittels Lückenhalter, um einen Platzmangel für die späteren Zähne zu vermeiden.
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung in jungen Jahren, handelt es sich um eine Frühbehandlung. Je nach Art und Schweregrad der Fehlstellung wird eine Frühbehandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Ob eine Frühbehandlung bei ihrem Kind notwendig ist, können wir gemeinsam bei einem Beratungstermin in meiner Praxis rausfinden.
Mit ca. 10-12 Jahren fallen die letzten Milchzähne raus und es kommen die nächsten bleibenden Zähne, allerdings nicht immer gerade und ideal, wie man es sich wünscht.
Je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung ist eine kieferorthopädische Hauptbehandlungen notwendig, die mehrere Jahre dauern kann.
Ein genaues Alter für den Start einer kieferorthopädischen Behandlung ist schwierig zu nennen, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen, wie Lebensalter, Zahnalter, Wachstum usw.
Gerne beraten wir Sie und ihr Kind, ob eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihm/ihr notwendig ist und wann.